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   BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 88/00   

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https://dejure.org/2000,21639
BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 88/00 (https://dejure.org/2000,21639)
BPatG, Entscheidung vom 08.11.2000 - 29 W (pat) 88/00 (https://dejure.org/2000,21639)
BPatG, Entscheidung vom 08. November 2000 - 29 W (pat) 88/00 (https://dejure.org/2000,21639)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 88/00
    Nach dem Willen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl Begr. in BlPMZ 1994, Sonderheft S 64; BGH st.Rspr. zuletzt WRP 2000, 1140 - Bücher für eine bessere Welt; MarkenR 1999, 400 - FÜNFER m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 88/00
    Da eine Marke mehrere Funktionen erfüllen und in sich vereinen kann, wie zB Identifizierungsfunktion, Werbewirkung, Qualitätsfunktion, technische Zugangsfunktion etc. (vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier, GRUR 2000, 722 - LOGO m.w.N.), ist die Unterscheidungseignung nicht dadurch ausgeschlossen, daß die angemeldete Zahl als Vorwahl zu einem Telefonnetz dient und zugleich oder daneben auch Hinweisfunktion auf einen bestimmten Betreiber im Sinne der Unterscheidungskraft ausübt.
  • BGH, 24.02.2000 - I ZB 13/98

    LOGO; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 88/00
    Da eine Marke mehrere Funktionen erfüllen und in sich vereinen kann, wie zB Identifizierungsfunktion, Werbewirkung, Qualitätsfunktion, technische Zugangsfunktion etc. (vgl BGH MarkenR 2000, 48 - Radio von hier, GRUR 2000, 722 - LOGO m.w.N.), ist die Unterscheidungseignung nicht dadurch ausgeschlossen, daß die angemeldete Zahl als Vorwahl zu einem Telefonnetz dient und zugleich oder daneben auch Hinweisfunktion auf einen bestimmten Betreiber im Sinne der Unterscheidungskraft ausübt.
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 88/00
    Nach dem Willen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dabei ein großzügiger Maßstab anzulegen (vgl Begr. in BlPMZ 1994, Sonderheft S 64; BGH st.Rspr. zuletzt WRP 2000, 1140 - Bücher für eine bessere Welt; MarkenR 1999, 400 - FÜNFER m.w.N.).
  • BPatG, 25.11.1997 - 24 W (pat) 85/97

    Markenschutz - Abgrenzung der Schutzbereiche des § 3 Abs. 1 zu § 8 Abs. 2 MarkenG

    Auszug aus BPatG, 08.11.2000 - 29 W (pat) 88/00
    Dabei ist in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der konkret angemeldeten Zahl jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder ob sie als beschreibende Angabe freizuhalten ist (BPatGE 39, 110, 113 - Zahl 9000).
  • BPatG, 22.09.2015 - 29 W (pat) 541/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUC-Consulting/MUC" - zur Dienstleistungsähnlichkeit

    In Bezug auf die Widerspruchsmarke "MUC" ist zu berücksichtigen, dass eine Marke mehrere Funktionen erfüllen und in sich vereinen kann, wie z. B. Identifizierungsfunktion, Werbewirkung, Qualitätsfunktion und auch technische Zugangsfunktion etc. Die Unterscheidungseignung von "MUC" ist daher nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass die Buchstabenfolge als internationaler Airport-Code dient; denn insoweit übt MUC zugleich oder daneben auch Hinweisfunktion auf einen bestimmten Betreiber (des Flughafens) im Sinne der Unterscheidungskraft aus, denn der IATA-Code dient gerade der individuell, identifizierenden Zuordnung zu einem einzigen Flughafen (vgl. zu technischen Netzvorwahlnummern - 29 W (pat) 88/00 - 01070; und - 29 W (pat) 378/99 - 01072).
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